Arbeitsdienst Frühjahr 2025

  25.01.2025
Ab sofort ist es möglich sich für den kommenden Arbeitsdienst im Frühjahr anzumelden.

Jedes aktive Mitglied zwischen dem 16. und 65. Lebensjahr (jeweils inklusive!) ist verpflichtet einen Arbeitsdienst von 4 Stunden im Jahr zu leisten. Der Arbeitsdienstbeitrag von 52,-- € (4 Stunden à 13,-- €) wird zum 01.02. des Jahres vom Hauptverein erhoben und nach Ableistung - spätestens zum Ende des Jahres - zurückerstattet. Der Arbeitsdienstbetrag von 52,--€ wird auch abgebucht, wenn der Arbeitsdienst bereits vor dem 01.02. abgeleistet wurde.

Alle Informationen zum anstehenden Arbeitsdienst im Frühjahr (Ende März) findet ihr unter folgendem Link: https://www.tennis-tsv-schmiden.de/abteilung/arbeitsdienst

Bei Fragen steht euch Dieter jederzeit zur Verfügung. 

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