Arbeitsdienst Frühjahr 2025
Jedes aktive Mitglied zwischen dem 16. und 65. Lebensjahr (jeweils inklusive!) ist verpflichtet einen Arbeitsdienst von 4 Stunden im Jahr zu leisten. Der Arbeitsdienstbeitrag von 52,-- € (4 Stunden à 13,-- €) wird zum 01.02. des Jahres vom Hauptverein erhoben und nach Ableistung - spätestens zum Ende des Jahres - zurückerstattet. Der Arbeitsdienstbetrag von 52,--€ wird auch abgebucht, wenn der Arbeitsdienst bereits vor dem 01.02. abgeleistet wurde.
Alle Informationen zum anstehenden Arbeitsdienst im Frühjahr (Ende März) findet ihr unter folgendem Link: https://www.tennis-tsv-schmiden.de/abteilung/arbeitsdienst
Bei Fragen steht euch Dieter jederzeit zur Verfügung.