Arbeitsdienstbetrag: Einzug ab 2023

  05.03.2023
Ab 2023 wird der Arbeitsdienstbetrag vom Hauptverein TSV Schmiden eingezogen.

Im Rahmen einer Prozessvereinfachung wird der Arbeitsdienstbetrag in Höhe von 52,00-€, der für alle Mitglieder zwischen dem 16. und 65. Lebensjahr (jeweils inklusive!) anfällt, fortan vom Hauptverein und nicht mehr von uns als Abteilung eingezogen. 

Für 2023 findet der Einzug im April statt, ab 2024 im Februar.  

Die Rückzahlung des Betrags probieren wir unmittelbar nach Durchführung des Arbeitsdienstes durchzuführen, spätestens aber zum Ende des Kalenderjahres. 

Generell ist unser Bestreben, dass möglichst alle Mitglieder den Arbeitsdienst ableisten, ansonsten müssen wir für diese Tätigkeiten auf externe Firmen zurückgreifen. 

Alle Informationen zum Arbeitsdienst: https://www.tennis-tsv-schmiden.de/abteilung/arbeitsdienst

PS: Für den Arbeitsdienst am 11.03. kann sich weiterhin angemeldet werden. Hierzu in die Liste im Eingang der Tennishalle eintragen. 

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