Corona: Halle - Kostenpflicht Schnelltests
Stand heute ist der Zutritt für nicht immunisierte Mitglieder nur mit einem aktuell negativen Teststreifen oder Testnachweis in der Tennishalle möglich. Da weiterhin die 3G-Regelung greift müssen nicht geimpfte oder genenese Personen für die Nutzung der Tennishalle ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Es ist dabei ausreichend, einen zuhause durchgeführten Schnelltest (nicht älter als 24h) mit sich zu führen und den Teststreifen auf Rückfrage vorzeigen zu können. Bei Kindern und Jugendlichen mit „Schülerstatus“ gibt es keine Änderungen.
Das Testzentrum an der Schmidener Festhalle ist fortan geschlossen, hingegen ist das Testzentrum der Schwabenlandhalle in Fellbach weiterhin geöffnet.