Geänderte Corona-Verordnung ab dem 16.08.2021

  16.08.2021
Ab heute, dem 16.08.2021, treten die 3Gs für Indoor-Sport wieder in Kraft. 

Voraussetzung zur Hallennutzung :

  • Wer vollständig geimpft oder genesen** ist, muss einen Nachweis (Dokument) vor Spielbeginn vorlegen können.
  • Wer nicht geimpft oder genesen** ist, kann durch einen negativen Schnelltest (kein Selbsttest - muss offiziell bestätigt sein!) die Tennishalle nutzen. Dieser gilt auch noch am Folgetag, d.h. wird man z.B. am Montag um 8 Uhr getestet, darf man auch Dienstag den ganzen Tag bei uns, in der Albrecht-Bürkle-Halle, Tennisspielen.

(**Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.)

Wir halten euch natürlich auch weiter auf dem Laufenden. 

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