Neue Corona VO ab 19.03.

  19.03.2022
Ab dem 19. März 2022 gilt für den Zutritt zu Sportstätten generell die 3G-Regel.

Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. 

Mit der Corona-Verordnung vom 18. März entfällt das bisherige Stufensystem. Ab dem 19. März 2022 gilt für den Zutritt zu Sportstätten generell die 3G-Regel. Die Erleichterung für Personen unter 18 Jahren ist weiterhin gültig.

Wichtigste Neuerungen (Änderungen zum 19. März 2022):

  • Für den Zutritt zu Sportstätten für die Ausübung von Sport und den Besuch von Sportveranstaltungen gilt weiterhin grundsätzlich 3G.Die Ausnahmen für unter 6-jährige Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie die „Schülerausweisregelung“ bleiben bestehen.
  • Abseits des Sportbetriebs gelten in geschlossenen Räumen und im Freien weiterhin die bestehenden Pflichten zum Tragen einer Maske. Keine Maskenpflicht besteht während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen.
  • Die bisher geltenden Kapazitätsgrenzen zur maximal zulässigen Auslastung und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen wird aufgehoben.
  • Hygienekonzepte sind dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt nur auf Verlangen vorzulegen

Wichtigste Neuerungen (Änderungen zum 9. Februar 2022):

  • Streichung der Regelung zur Datenverarbeitung bei Veranstaltungen und Sportstätten – keine Kontaktnachverfolgung mehr.

Corona Regelung Land Baden-Württemberg: 

Regelungen für den Sport: 

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