Neue CoronaVO Sport

  23.08.2021
Die an die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg angepasste Corona-Verordnung Sport ermöglicht seit dem 22. August 2021 eine weitgehendere Freiheit im Sportbetrieb.

Angeglichen an die übergreifende Corona-Verordnung kehrt die neue Verordnung für den Sportbetrieb ebenfalls von den bisherigen Inzidenzstufen ab und fokussiert sich lediglich auf die Kategorisierung von immunisierten und nicht-immunisierten Personen. Im Tennissport betrifft dies den Hallenbetrieb, das Spielen im Freien ist ohne Änderungen wie zuvor möglich. 

  • Immunisierten Personen ist der Zutritt zum Trainings- und Übungsbetrieb im Freien und geschlossenen Räumen ohne Einschränkungen gestattet. 
  • Für nicht-immunisierte Personen, einschließlich Trainer:innen und Übungsleiter:innen ist der Trainings- bzw. Übungsbetrieb im Freien ohne Vorlage eines Tests gestattet. Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen wie einer Tennishalle bedarf es weiterhin der Vorlage eines negativen Testergebnisses. Für kurzfristige Aufenthalte im Innenbereich, wie beispielsweise der Wahrnehmung des Personensorgerechts oder des Toilettengangs gilt die Testpflicht nicht.

Quelle: https://www.lsvbw.de/angepasste-corona-verordnung-sport-schafft-klarheit/

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