Tennishalle 3G: Neue Corona VO ab 23.02.

  24.02.2022
Ab sofort gilt wieder die Warnstufe in Baden-Württemberg. Das heißt, bei Sport in Innenräumen greift die 3G Regel.

Mit der Wiedereinführung der Warnstufe tritt die 3G Regel für Sportangebote in Innenräumen, wie der Albrecht-Bürkle-Tennishalle, wieder in Kraft.

Das bedeutet für das Tennisspielen in der Tennishalle ab sofort:

  • Tennisspielen ist nur erlaubt, wenn man vollständig geimpft, genesen* oder getestet ist (3G-Regel) 
  • Weiterhin gilt immer noch eine FFP2 Maskenpflicht ab 18 Jahren in allen öffentlichen Innenräumen, damit auch in der Tennishalle

*Achtung der Genesenenstatus hat nur noch eine Gültigkeit von 90 Tagen!

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