Tennishalle: Neue Corona VO 27.12.

  27.12.2021
Seit heute gilt eine FFP2-Maskenregel für Innenräume, zudem eine Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung.

In der Schmidener Tennishalle treten mit dem heutigen Tag folgende Änderungen in Kraft:

FFP2-Maskenregelung:

Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung:

Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch...

  • … Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • … genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • … Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • … Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

Link  neue Corona VO:

https://www.baden-<wbr />wuerttemberg.de/fileadmin/<wbr />redaktion/dateien/PDF/<wbr />Coronainfos/211223_CoronaVO_<wbr />konsolidierte_Fassung_ab_<wbr />211227.pdf

Link  zur Übersichts PDF:

https://www.baden-<wbr />wuerttemberg.de/fileadmin/<wbr />redaktion/dateien/PDF/<wbr />Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_<wbr />Auf_einen_Blick_DE.pdf

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