Tennishalle: Neue Corona VO ab 28.01.

  28.01.2022
Ab sofort gilt wieder die Alarmstufe I in Baden-Württemberg. In der Tennishalle gilt somit wieder die 2G Regel.

Mit der Wiedereinführung der Alarmstufe I tritt die 2G Regel für Sportangebote in Innenräumen wieder in Kraft.

Das bedeutet für das Trainieren in unseren Sportstätten ab sofort:

  • Tennisspielen darf man nur, wenn man vollständig geimpft oder genesen* ist (2G-Regel).
  • Weiterhin/zusätzlich gilt eine FFP2 MASKENPFLICHT ab 18 Jahren in allen öffentlichen Innenräumen, somit auch in der Albrecht-Bürkle-Tennishalle

*Achtung: der Genesenenstatus hat nur noch eine Gültigkeit von 90 Tagen!

Weitere Informationen:

 

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