Tennishalle: 2G & Maskenpflicht!

  24.11.2021
In der Alarmstufe I und II gibt es für nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen Restriktionen im Vereinssport, speziell in geschlossenen Räumen.

Im Rahmen der Alarmstufe I und II sind folgende Regelungen zu beachten, die explizit für die Albrecht-Bürkle-Halle gelten.

Trainings- und Übungsbetrieb:
In der Alarmstufe I und II ist der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen Räumen nur noch mit 2G möglich. Im Freien gilt 3G (für nicht-immunisierte Personen ist ein PCR-Test erforderlich).
Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; im Freien besteht diese Pflicht nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G für:

  • symptomfreie Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und
  • symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind

ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet.
Bei nicht-immunisierten Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend.

Alle Corona Regeln auf einen Blick: https://www.wtb-tennis.de/fileadmin/wtb/images/Verband/corona/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

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