Corona: 2G in der Tennishalle
17.11.2021
Die Hospitalisierungsrate hat nun den Wert von 390 überstiegen, sodass ab heute, 17.11.2021, die Alarmstufe greift.
- In geschlossenen Räumen: 2G
Das bedeutet, ab heute dürfen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene Tennisspieler:innen die Tennishalle nicht mehr betreten.
Ausnahmen von der 2G-Beschränkung:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler:innen, Schüler:innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, eine auf der Grundschule aufbauenenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkomission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppe erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
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