Corona: 2G in der Tennishalle

  17.11.2021
Ab sofort gilt in unserer Tennishalle 2G.

Die Hospitalisierungsrate hat nun den Wert von 390 überstiegen, sodass ab heute, 17.11.2021, die Alarmstufe greift. 

  • In geschlossenen Räumen: 2G 

Das bedeutet, ab heute dürfen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene Tennisspieler:innen die Tennishalle nicht mehr betreten. 

Ausnahmen von der 2G-Beschränkung:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler:innen, Schüler:innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, eine auf der Grundschule aufbauenenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich) 
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkomission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich) 
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppe erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

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